Die Entscheidung für die PKV – private Krankenversicherung – gilt meist für das ganze Leben. Daher sollte die Tarifauswahl mit Sorgfalt getroffen werden. Hierbei können Testzeitschriften und abgedruckte Tarifvergleiche eine Hilfe sein. Aber ACHTUNG, die Wahl des passenden Tarifes gelingt nur mit einer guten Beratung, bei Benutzung eines professionellen Vergleichsprogrammes.
Nur dann können Ihre Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt werden. Sie sollten wissen, dass es keine grundsätzlich guten oder schlechten Tarife gibt. Es gibt aber viele Kunden, die einen für sich ungünstigen Tarif wählen.
Der Kunde geht zum Zahnarzt, weil er Zahnersatz benötigt. Als Privatpatient werden ihm achtzig Prozent aller anfallenden Kosten erstattet. Er besucht einen stadtbekannten Zahnarzt, der für seine Dienstleistung mit dem 3,5fachen Satz der GOZ berechnet. Der Kunde erhält zwei Inlays und zwei Goldkronen, die beide aus Kostengründen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt worden wären.
Der Kunde ist Torwart seiner heimischen Fußballmannschaft. Eine schmerzhafte Stauchung des Daumens will trotz Behandlung durch den Hausarzt einfach nicht besser werden. Ein Bekannter empfiehlt ihm Osteopathie bei seinem Heilpraktiker. Diese Behandlung bringt endlich die langersehnte Milderung. Die Behandlungskosten werden von seiner privaten Krankenversicherung übernommen.
Einen Monat später hat die Person einen Unfall mit dem Auto und kommt ins Krankenhaus. Hier wird die Person direkt in ein Einzelzimmer gebracht und vom Privatarzt betreut. Dieser verfügt über mehr Erfahrung und mehr Know-how, was natürlich auch ein Vorteil für den Patienten und dessen Genesung ist. Die Ruhe im Einzelzimmer stellt ebenfalls eine beträchtliche Annehmlichkeit für den Patienten dar.
Ein Elektroingenieur erleidet einen Bandscheibenvorfall, weshalb er für drei Monate arbeitsunfähig ist. Sein Arbeitgeber zahlt ihm das gewohnte Gehalt für die ersten sechs Wochen der Krankheit weiter, danach erhält er Krankengeld von seiner Krankenkasse. Dieses beträgt aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze monatlich aber maximal 2.966,25 Euro im Monat. Ihm fehlen fast 2.000 Euro zu seinem gewohnten Nettoeinkommen. Da er seine Zahlungsverpflichtungen natürlich auch nach seinem Einkommen ausgerichtet hatte, tut das finanziell schon weh. Ein Kollege von ihm, der vor einem Jahr ebenfalls für ein paar Monate erkrankt war, ist privat krankenversichert und konnte so sein komplettes Nettoeinkommen für den Krankheitsfall absichern.
Die Ehefrau eines Kunden bekommt im Folgejahr ein Kind. Bei der Geburt werden verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt (u. a. Herzfehler). Um dem Kind die bestmögliche medizinische Versorgung zu sichern, nimmt der Vater es in seine private Krankenversicherung mit auf. Neugeborene können in der privaten Krankenversicherung nämlich ohne Gesundheitsprüfung in dem Versicherungsumfang mitversichert versichert werden, den die Eltern bereits für sich selbst gewählt haben. So sind Behandlungen bei Spezialisten möglich, deren Kosten seitens einer Krankenkasse nie komplett übernommen worden wären.
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