Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrecht erhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist, d.h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG – MEHR SCHUTZ GEHT NICHT!
Nach der Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente 2001 steht für den Fall, dass ein Arbeitnehmer nur aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, nur noch die Erwerbsminderungsrente zur Verfügung.... wenn Sie diese denn dann bekommen. Die Prüfung, ob Sie Anspruch haben, ist recht einfach:
Können Sie mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten?
Dann bekommen Sie keine Erwerbsminderungsrente.
Können Sie nur zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten?
Dann bekommen Sie die halbe Erwerbsminderungsrente.
Können Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten? Dann bekommen
Sie die volle Erwerbsminderungsrente.
Das Prinzip des Einfachen wird auch bei der Definition von Arbeit weitergeführt. Das „Arbeiten“, von dem hier die Rede ist, hat nämlich erst mal gar nichts mit Ihrem Beruf zu tun. Viel mehr ist hier Arbeit in der allgemeingültigsten Form gedacht. Ein Chirurg mit aufgrund eines Nervenleidens zitternden Händen kann theoretisch ja noch als
Produktionshelfer arbeiten. Sie können sich daher sicher vorstellen, wie schwierig es ist, hier überhaupt eine Leistung zu erhalten.
Auch hinsichtlich der Absicherungshöhe kann man hier von einer einfachen Lösung sprechen. In der Spitze sind es gerade einmal 38 % des letzten Bruttoeinkommens.
Nehmen wir einen Beispielarbeitnehmer mit 2.600 Euro brutto, wären das nur noch 988 Euro. Geht man bei Erlass des Rentenbescheids davon aus, dass er doch noch mehr als drei Stunden am Tag irgendeiner Beschäftigung nachgehen kann, sind es gar nur noch 494 Euro.
Selbst bei voller Erwerbsminderungsrente darf man sich fragen, wer davon leben kann.
Realistisch betrachtet sind Sie in diesem Bereich auf sich allein gestellt.
Daher tut private Vorsorge not!
Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer Berufsunfähigkeit offensichtlich ist: z.B. bei Dachdeckern oder Fliesenlegern. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt deshalb häufig, er könne gar nicht berufsunfähig werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert wird. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit.
Der Schichtleiter einer Fabrik, Herbert H., stürzt in seiner Freizeit mit dem Fahrrad und verletzt sich dabei so schwer, dass er künftig seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Eine private Vorsorge hielt er nicht für nötig. Jetzt sitzt Herr H. bei seinem bisherigen Arbeitgeber am Empfang und begrüßt die Kolleginnen und Kollegen deren Vorgesetzter er vor seinem Unfall war.
Als Abteilungsleiterin der Buchhaltung stand Frau B. oft unter starkem Termindruck. Der Stress löste bei ihr eine schwere Depression aus. Schon seit mehreren Monaten kann Frau B. nicht mehr arbeiten und auch in Zukunft wird Sie Ihren Beruf wohl nicht mehr ausüben können. Glücklicherweise erhält Sie aus Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Damit kann sie ihren gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten und hat noch genug Mittel zur Verfügung, um die Behandlungskosten zu begleichen, die ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht vollständig übernommen hat.
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